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Eibe fällen auf Privatgrundstück: Was erlaubt ist

Verfasst von Rene · · 5 Min. Lesezeit

Eibe im Garten eines Privatgrundstücks mit Kettensäge davor
Beitragsbild: KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Eibe auf dem eigenen Grundstück darfst du nicht automatisch fällen, denn kommunale Baumschutzsatzungen können sie schützen und eine Genehmigung erforderlich machen.
  • Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet das Fällen von Bäumen außerhalb von Wäldern grundsätzlich vom 1. März bis zum 30. September, Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit.
  • Genehmigungsgebühren liegen meist zwischen 25 und 100 Euro, während die eigentliche Fällung durch eine Fachfirma je nach Baumhöhe zwischen 200 und 2.500 Euro kosten kann.

Wer eine Eibe im eigenen Garten loswerden will, geht oft davon aus, dass Privateigentum auch freie Hand bedeutet. Das ist ein Trugschluss. Zwischen Grundstücksgrenze und Kettensäge stehen in Deutschland zwei Hürden: die kommunale Baumschutzsatzung und das Bundesnaturschutzgesetz. Beide gelten unabhängig davon, wem der Baum gehört. Bevor du also zur Tat schreitest, lohnt sich ein genauer Blick auf die rechtlichen Voraussetzungen; sonst drohen Bußgeld und Ärger mit dem Umweltamt.

Wann du eine Eibe überhaupt fällen darfst

Ob du eine Eibe fällen darfst, hängt zunächst von ihrem Stammumfang und ihrem Standort ab. Viele Kommunen haben Baumschutzsatzungen erlassen, die ab einem bestimmten Stammumfang – häufig ab 80 bis 100 Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe – eine Genehmigungspflicht auslösen. Kleinere Eiben, frisch gepflanzte Exemplare oder reine Heckenpflanzen fallen in vielen Gemeinden nicht unter diesen Schutz. Genau diese Details unterscheiden sich jedoch von Kommune zu Kommune erheblich, weshalb pauschale Aussagen im Netz mit Vorsicht zu genießen sind.

Der zuverlässigste erste Schritt ist deshalb immer der Anruf beim örtlichen Umwelt- oder Grünflächenamt. Dort erfährst du, ob deine Eibe unter die lokale Satzung fällt, welche Unterlagen für einen Antrag nötig sind und mit welchen Gebühren du rechnen musst. Die Stadt Oberhausen etwa verlangt seit dem 1. Januar 2022, dass Anträge ausschließlich von Grundstückseigentümern oder Nutzungsberechtigten gestellt werden, ein Detail, das zeigt, wie genau Kommunen ihre Zuständigkeiten inzwischen regeln.

Typische Kriterien für die Genehmigungspflicht

  • Stammumfang oberhalb des kommunal festgelegten Grenzwerts
  • Standort in einem geschützten Bereich oder Landschaftsschutzgebiet
  • Alter und ökologischer Wert des Baumes für Vögel oder Insekten
  • Sichtbarkeit von der Straße oder aus Nachbargrundstücken

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, kann die Fällung genehmigungsfrei sein. Verlässlich ist das aber nur, wenn die Gemeinde es bestätigt.

Das Fällverbot zwischen März und September

Selbst wenn deine Eibe nicht unter eine Baumschutzsatzung fällt, bleibt eine zweite gesetzliche Hürde: das Bundesnaturschutzgesetz. Es untersagt das Fällen und starke Zurückschneiden von Bäumen außerhalb von Wäldern grundsätzlich vom 1. März bis zum 30. September. Der Grund liegt im Vogelschutz: in dieser Zeit brüten viele Arten in Hecken und Bäumen, und ein Eingriff würde Nester und Gelege zerstören.

Wer außerhalb der erlaubten Fällzeit zur Säge greift, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgeldhöhe variiert je nach Bundesland und Einzelfall, kann aber empfindlich ausfallen, besonders wenn nachweislich Nester betroffen waren. Der sichere Zeitraum für eine Fällung liegt demnach zwischen Oktober und Ende Februar. Wichtig: Ein reiner Pflegeschnitt zur Formgebung ist von diesem Verbot nicht in jedem Fall betroffen; hier wird zwischen radikalem Rückschnitt und punktueller Pflege unterschieden. Für die Eibe selbst gilt ohnehin, dass sie sich gut für einen moderaten Formschnitt bis zu dreimal jährlich eignet, bevorzugt zwischen Juni und Mitte August, wenn ein kompletter Rückbau gar nicht nötig ist.

Kosten für Genehmigung und Fällung im Überblick

Die finanzielle Seite einer Eibenfällung setzt sich aus zwei Posten zusammen: der Verwaltungsgebühr für die Genehmigung und den eigentlichen Fällkosten, falls du eine Fachfirma beauftragst. Gerade bei größeren, älteren Eiben mit dichtem Wurzelwerk und beengten Platzverhältnissen im Garten ist professionelle Hilfe fast immer die sicherere Wahl.

Leistung Kostenrahmen
Genehmigungsgebühr (kommunal) 25 bis 100 Euro
Fällung kleiner Baum (bis 8 m) 200 bis 500 Euro
Fällung mittlerer Baum (bis 15 m) 500 bis 1.200 Euro
Fällung großer Baum (über 15 m) 1.200 bis 2.500 Euro

Die genaue Gebührenstruktur variiert stark. In Oberhausen etwa zahlst du 60 Euro für den ersten und jeweils 15 Euro für jeden weiteren Baum im selben Antrag. Bei mehreren Eiben auf dem Grundstück lohnt sich also ein gesammelter Antrag statt einzelner Anfragen.

Warum eine Fachfirma oft sinnvoller ist

Eiben wachsen häufig in unmittelbarer Nähe zu Zäunen, Terrassen oder Nachbargrundstücken. Ihr dichtes, zähes Holz und die oft verzweigte Wuchsform machen eine kontrollierte Fällung anspruchsvoll. Ein Baumpflegebetrieb übernimmt nicht nur die eigentliche Arbeit, sondern kennt auch die örtlichen Auflagen und kann bei der Antragstellung unterstützen. Gerade bei giftigen Pflanzenteilen – die Eibe zählt zu den giftigsten heimischen Gehölzen überhaupt – ist eine fachgerechte Entsorgung ebenfalls kein triviales Detail.

Häufige Fragen

Braucht man für jede Eibe im Garten eine Fällgenehmigung?

Nein, das hängt vom Stammumfang und der jeweiligen kommunalen Baumschutzsatzung ab. Kleinere oder jüngere Eiben unterhalb des festgelegten Grenzwerts sind in vielen Gemeinden genehmigungsfrei. Verbindlich klären lässt sich das nur beim örtlichen Umweltamt.

Was passiert, wenn ich eine Eibe ohne Genehmigung fälle?

Wird die Fällung ohne erforderliche Genehmigung oder innerhalb der gesetzlichen Schonzeit von März bis September durchgeführt, drohen Bußgelder wegen einer Ordnungswidrigkeit. In manchen Fällen kann zusätzlich eine Ersatzpflanzung verlangt werden. Die konkrete Höhe der Strafe legt die zuständige Kommune fest.

Darf ich eine Eibe im Winter ohne Genehmigung schneiden?

Ein moderater Pflegeschnitt ist meist unabhängig von der Jahreszeit möglich, solange er nicht einer vollständigen Fällung gleichkommt. Für eine komplette Entfernung des Baumes gilt jedoch weiterhin die Genehmigungspflicht, sofern deine Kommune eine entsprechende Baumschutzsatzung hat. Die sicherste Fällzeit liegt zwischen Oktober und Ende Februar, außerhalb der gesetzlichen Schonzeit.